Barrierefreiheit

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.kulturstrolche.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Elemente und Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich angepasst:

PDF-Dateien

PDF-Dateien, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei zugänglich, was derzeit bearbeitet wird. Es sind folgende Punkte festzustellen:

  • Es fehlen Alternativtexte für Bilder
  • Die Überschriftenhierarchie ist an einigen Stellen nicht nachvollziehbar (z.B. folgt auf h2 eine h1).
  • Die Reihenfolge ist manchmal inkorrekt (z.B. zuerst kommen die Inhalte unten, dann in der Mitte und zum Schluss oben).

Game / Quiz zum Game

Die Spielversionen des Kulturstrolche-Game sowie das Quiz zum Game sind nicht barrierefrei (z.B. mit der Tastatur oder mit einem Screenreader). Es wird an einer zeitnahen Lösung gearbeitet

Handbuch

Die passwortgeschützten Inhalte des Kulturstrolche-Handbuchs waren nicht Teil der Barrierefreiheitsüberprüfung und sind nicht barrierefrei erreichbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2024 angepasst. Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.

Feedback

Über das unten verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Über den folgenden Link erreichen Sie das Formular: https://www.kultursekretariat.de/formular-barrierefreiheit/meldung

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird von unseren Mitarbeiter*innen bearbeitet. Die mit Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Durchsetzungsverfahren

Über das oben verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. 

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeiter*innen ist nicht möglich?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Antrag (PDF) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.